Rauschbrandimpfung 2024

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Zur Abwicklung der Rauschbrandbekämpfung 2024 wird mitgeteilt:

  • Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2024 vom Land Kärnten getragen.
  • Die Impfung ist vom Landwirt/von der Landwirtin bis 31. März 2024 direkt beim Tierarzt/bei der Tierärztin seiner/ihrer Wahl anzumelden. Der Impfstoff ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt am Wörthersee erhältlich.
  • Die Rauschbrandschutzimpfung muss bis 15. Mai 2024 beendet sein.

 

Meldung von Rauschbrandverdachtsfällen:

Bei der amtlichen Erhebung der Rauschbrandfälle ist der Name des Impftierarztes/der Impftierärztin festzuhalten und immer die Anzahl der gleichzeitig aufgetriebenen nicht geimpften Rinder anzuführen.

 

ACHTUNG! Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem Austrieb beendet sein. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den gelegentlichen, frühzeitigen Austrieb auf die Heimweiden hingewiesen.

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