Tourismus in Mörtschach



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2020, im Jahr der Corona-Pandemie, konnte die Gemeinde Mörtschach 32.213 Nächtigungen
von ortsfremden Personen zählen.

2021, im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, konnte die Gemeinde Mörtschach 24.200 Nächtigungen
von ortsfremden Personen zählen.

2022 konnte die Gemeinde Mörtschach 30.381 Nächtigungen von ortsfremden Personen zählen.





Die Vermieter sind verpflichtet für jede Nächtigung von ortsfremden Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Orts- und Nächtigungstaxe einzuheben. 

Laut der neuen Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 01.01.2023, sind daher Abgaben in Höhe von insgesamt     1,70 € pro Nächtigung zu leisten. Diese setzen sich aus der Ortstaxe von 1,00 € (Gemeindeabgabe) und der Nächtigungstaxe von 0,70 € (Landesabgabe) zusammen.

DEU