Bebauungspläne

Bauvorhaben haben unter anderem dem Flächenwidmungsplan, dem textlichen Bebauungsplan, sowie gegebenenfalls einem Teilbebauungsplan zu entsprechen.


Der Flächenwidmungsplan liegt zur Einsicht am Gemeindeamt auf.
Verordnung textlicher Bebauungsplan
Teilbebauungsplan "Kerschbaumer" 
Teilbebauungsplan "Weberanger"

DEU