Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben nach der Kärntner Bauordnung
Um immer die aktuellste Auflistung zu erhalten, bitte oben links auf "heute" klicken. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben werden unter § 6 aufgelistet.


Sofern es sich nicht um ein mitteilungspflichtiges Vorhaben nach § 7 handelt, bedarf einer Baubewilligung:         

  • die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
  • die Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
  • die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern für die neue Verwendung andere öffentlich-rechtliche, insbesondere raumordnungsrechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Verwendung;
  • der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen;
  • die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW, hinsichtlich der Etagenheizungen jedoch nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.


Zum Online-Formular „Baubewilligungsansuchen“.

Benötigte Unterlagen

DEU