Mitteilungspflichtige Bauvorhaben (Mitteilung)

Diese Bauvorhaben sind nach § 7 der K-BO 1996 bewilligungsfrei; sie sind allerdings vor dem Beginn ihrer Ausführung der Behörde schriftlich mitzuteilen

Die Mitteilung hat 

  • den Ausführungsort einschließlich der Katastralgemeinde;
  • die Grundstücksnummer;
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens; 
  • einen Energieausweis, wenn ein solcher auszustellen ist;
  • bei Wärmepumpen auch ein Gutachten eines Sachverständigen, dass keine unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigende Immissionen erwartet werden;

zu enthalten.


Der Bauherr ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche baurechtliche Vorgaben, wie beispielsweise der Flächenwidmungsplan, der Bebauungsplan, verwendete Bauprodukte, etc. eingehalten werden.
 
Mitteilungspflichtige Bauvorhaben gemäß der Kärntner Bauordnung.
 

Zum Online-Formular "mitteilungspflichtiges Bauvorhaben".

DEU