Bauvorhaben

Bitte nehmen Sie vor Durchführung eines Bauvorhabens mit dem Bauamt Kontakt auf, um die gesetzlichen Vorgaben abzuklären. Verstöße gegen die Kärntner Bauordnung 1996 werden zur Anzeige gebracht.


Mitteilungspflichtige und bewilligungspflichtige Bauvorhaben haben unter anderem dem Flächenwidmungsplan, sowie dem textlichen Bebauungsplan zu entsprechen. Für bestimmte Gebiete wurden zudem Teilbebauungspläne erlassen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

DEU