Benötigte Unterlagen

Für die Verwirklichung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens nach § 6 K-BO, ist die Erteilung einer Baubewilligung erforderlich. Nachdem Sie das Bauansuchen gestellt haben, wird das Bauverfahren eingeleitet.


Für die Einleitung des Bauverfahrens werden folgende Dokumente benötigt:

  • Bauansuchen (1-fach)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug nicht älter als 3 Monate) (1-fach)
  • Zustimmung des Grundeigentümers (der Miteigentümer) (1-fach)
  • Zustimmung des Eigentümers eines Superädifikates (1-fach)
  • Baubeschreibung | technischer Bericht (2-fach)
  • Lageplan | Maßstab 1:500 (2-fach)
  • Baupläne | Maßstab 1:100 (2-fach)
  • Energieausweis (2-fach)
  • Versickerungsnachweis der Niederschlagswässer (2-fach)
  • Eventuell Bewilligungen bei Nutzungsbeschränkungen (1-fach)
  • Nachweis der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung (1-fach)
  • Berechnung zur Sickerschachtauslegung (1-fach)
  • Nachweis zur Verbindung zu einer öffentlichen Fahrtstraße (1-fach)


Pläne und Beschreibungen haben der Kärntner Bauansuchenverordnung zu entsprechen. 

DEU