Heizkostenzuschuss 2022/2023

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 Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom

03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023

bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.

 


Heizkostenunterstützung in Höhe von € 180,00  

Einkommensgrenze
(monatlich)*

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern sowie bei alleinstehenden PensionistInnen, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Pensionsbonus / Ausgleichszulagenbonus)

   €    1.100,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    1.560,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €         270,-



Heizkostenunterstützung in Höhe von € 110,00 

Einkommensgrenze
(monatlich)*

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.250,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    1.730,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       270,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet



Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:

  • Sämtliche monatlichen Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen


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