Tourismus in Mörtschach



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2024 konnte die Gemeinde Mörtschach 28.599 Nächtigungen von ortsfremden Personen zählen.





Die Vermieter sind verpflichtet für jede Nächtigung von ortsfremden Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Orts- und Nächtigungstaxe einzuheben. 

Laut der neuen Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 01.01.2023, sind daher Abgaben in Höhe von insgesamt     1,70 € pro Nächtigung zu leisten. Diese setzen sich aus der Ortstaxe von 1,00 € (Gemeindeabgabe) und der Nächtigungstaxe von 0,70 € (Landesabgabe) zusammen.

DEU