Senior:innenerholungsaktion

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Auch heuer findet die Senior:innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter“ wieder statt.


Wer kann teilnehmen?

Alle Kärntner Senior:innen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen. Als Einkommensgrenze gilt der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz in Höhe von € 1.273,99 (plus max. 10 Prozent). Einkommensnachweis ist bei Antragstellung vorzulegen!


Anmeldung

Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2025 bis spätestens 20. März 2025 am Gemeindeamt.


Wichtige Infos

  • Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig, die Teilnehmer müssen aber in der Lage sein ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.
  • Als Einkommensgrenze gilt der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz (plus max. 10 Prozent). Einkommensnachweis ist bei Antragstellung vorzulegen!
  • Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus.
  • Es stehen insgesamt 200 Plätze zur Verfügung, welche nach Einlangen der Anträge vergeben werden  - schnell anmelden lohnt sich also.

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