Gebührenbremse

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Direkte Auszahlung im Müllhaushalt

 

Die österreichische Bundesregierung hat finanzielle Mittel freigegeben, welche den Gemeinden ermöglichen notwendige Gebührenerhöhungen zu verschieben, bzw. einen Zuschuss (Förderung) an die Abgabenschuldner auszuzahlen.

Die Gemeinden erhalten aus dem Titel „Gebührenbremse“ pro Einwohner (EW-Stand 31.10.2021) € 16,72.

Die Gemeinde Mörtschach möchte diesen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 13.764,00 für den Müllhaushalt verwenden. Der Zuschuss hat auf die mit Stichtag 1. Juli 2024 an der Objektadresse hauptwohnsitzgemeldeten Personen zu erfolgen, und wird bei der nächsten Teilzahlung, die der Abgabenschuldner des Objektes zu leisten hat (Müll-Bereitstellungsgebühr, Fälligkeit Ende August) in Abzug gebracht. (EW-Stand am 01.07.2024 816 daher € 16,87 je Einwohner)

Diese Verwendung entspricht den gesetzlichen Vorgaben, da alle Gemeindebürger ihre Abfallentsorgung von der Gemeinde vornehmen lassen müssen. Es profitieren somit alle Bevölkerungsteile. Die Verwendung der Mittel für die Abwasserentsorgung würde dazu führen, dass die Mittel nicht allen Gemeindebürgern zu Gute kommen.

Basierend auf dieser Begründung beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 29. März 2024 einstimmig die Gebührenbremse in Form einer direkten Auszahlung an die Gebührenzahler im Rahmen des Müllhaushaltes zur Anwendung zu bringen.

DEU