FFP2-Masken

Logo Wappen

Seitens des Bundes werden FFP2‐Masken zur Verteilung an Einkommensschwache zur Verfügung gestellt.


Für den Bezug der gratis FFP2‐Masken im Rahmen dieser Aktion sind berechtigt:

  • Bezieher von Wohnbeihilfe
  • Bezieher von Ausgleichszulagen
  • Rezeptgebührenbefreite
  • Bezieher von Mindestsicherung
  • Bezieher des Heizkostenzuschusses
  • Personen, deren Bedürftigkeit amtsbekannt ist
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mörtschach erforderlich!


Abzuholen sind die Masken ab sofort im Gemeindeamt. 

Bitte um telefonische Voranmeldung!

DEU